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04. und 05. Kalenderwoche 2019

Datum: 16.01.2019

Kurzbeschreibung: 

Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.

 

Strafkammer 4

4 KLs 806 Js 6726/17

 

Verfahren gegen

 

1. Atam H. geb. 1982

    Verteidiger: Rechtsanwalt Bremer, Frankfurt

    Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Neumann, Mannheim

 

2. Zahed H. geb. 1985

    Verteidiger: Rechtsanwalt Dörr, Frankfurt

    Verteidiger: Rechtsanwalt Mayer, Frankfurt

    Verteidiger: Rechtsanwalt Dick, Frankfurt

 

3. Sultan Z. geb. 1982

    Verteidigerin: Rechtsanwältin Dörr, Frankfurt

    Verteidiger: Rechtsanwalt Hinney, Mannheim

    Verteidiger: Rechtsanwalt Tsioupas, Frankfurt

 

 

4. Stoman H. geb. 1991

    Verteidiger: Rechtsanwalt Borowsky, Frankfurt

    Verteidigerin: Rechtsanwältin Otto-Hanschmann, Frankfurt

   

5. Hekmatollah H. geb. 1990

    Verteidiger: Rechtsanwalt B. Schuster, Frankfurt

    Verteidiger: Rechtsanwalt H. Schuster, Frankfurt

   

Prozessauftakt:Donnerstag, 24. Januar 2019, 09.30 Uhr

(Fortsetzungstermine: 25., 29., 30. Januar, 04., 07., 12., 15., 18., 19., 25., 26. Februar, 11. und 15. März 2019, jeweils 09.30 Uhr)  

 

Den Angeklagten Zahed H., Atam H. u. Hekmatollah H. wird zur Last gelegt, sie sollen sich Anfang des Jahres 2017 zusammengeschlossen haben, um im Raum Frankfurt und Mannheim insbesondere mit Marihuana und Kokain Handel zu treiben. Im Rahmen dieser Gruppierung soll der Angeklagte Stoman H. als Bunkerhalter und der Angeklagte Sultan Z. als Läufer und Bunkerhalter tätig gewesen sein.

Im Rahmen des gemeinsamen Tatplans sollen maßgeblich durch die Organisation des Angeklagten Zahed H. im Zeitraum von Januar 2017 bis Ende April 2018 rund 54,5 kg Marihuana von Spanien nach Deutschland verbracht worden sein, wobei das Marihuana jeweils in Lebensmitteldosen verpackt gewesen sei. Bei einer am 26.04.2018 nahe Frankfurt durchgeführten Durchsuchung seien 130 große Blechdosen mit einem Volumen von jeweils 4,25 Litern sichergestellt worden, von denen der überwiegende Teil bereits flach zusammengedrückt gewesen sei, während die restlichen Dosen ohne Inhalt gewesen seien.

Von dem eingeführten Marihuana seien am 03.08.2017 rund 2,4 kg durch den Angeklagten Hekmatollah H. nach Mannheim zum gewinnbringenden Weiterverkauf verbracht worden. Des Weiteren sollen am 27.11.2017 rund 1 kg Marihuana an eine Vertrauensperson der Polizei veräußert worden sein. Unter Mitwirkung des Angeklagten Sultan Z. soll im Januar bzw. Februar 2018 mit einer Vertrauensperson der Polizei sowie einem Verdeckten Ermittler der Kauf von 1 kg Marihuana vereinbart worden sein. Da erst nach Übergabe des Marihuanas festgestellt worden sei, dass lediglich 700 g übergeben worden seien, seien nach entsprechender Reklamation als Ausgleich 40 g Kokain übergeben worden.

Innerhalb der Organisation sei der Angeklagte Hekmatollah H. maßgeblich für die Einfuhr von Kokain aus den Niederlanden zuständig gewesen. Dieser soll am 05.04.2017 zuvor aus den Niederlanden eingeführtes Kokain mit einem Gewicht von rund 500 g in Mannheim an eine bereits rechtskräftig verurteilte Person übergeben haben.

Die Angeklagten Atam H., Sultan Z., Stoman H. und Hekmatollah H. befinden sich in Untersuchungshaft.   

 

 

Verdacht des Betruges u.a.

 

Strafkammer 23 - Große Wirtschaftsstrafkammer

23 KLs 628 Js 15968/18

 

Verfahren gegen

 

Andreas M., geb. 1957

Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Hofstätter, Heidelberg

Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Schultehinrichs, Frankfurt

 

Prozessauftakt:Dienstag, 29. Januar 2019, 09.30 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 31. Januar, 08., 12., 13., 22. und 25. Februar 2019, jeweils 09.30 Uhr)

 

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe in seiner Eigenschaft als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer Vermögensverwaltungs-GmbH für diese bei einer Volksbank in Nordbaden einen Kredit in Höhe von EUR 1,4 Millionen beantragt und dabei sowohl zum Zweck der Verwendung des Kredits als auch zur finanziellen Situation der GmbH sowohl gegenüber dem Sachbearbeiter bei der Volksbank als auch gegenüber einer Versicherung zur Erlangung einer Bürgschaft unrichtige Angaben gemacht haben, wobei er u.a. auch einen gefälschten Vertrag vorgelegt habe. Im Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben seien Anfang Oktober die Auszahlung des Darlehens in Höhe von EUR 1,4 Millionen durch die Volksbank an die GmbH sowie die Gewährung einer Bürgschaft in Höhe von EUR 500.000 durch eine Versicherung erfolgt.

Der Volksbank sei letztlich ein Schaden in Höhe von rund EUR 700.000 entstanden.

 

Dr. Joachim Bock

- Pressesprecher und VRLG -

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