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06. bis 10. Kalenderwoche 2018

Datum: 31.01.2018

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

 

Hinweis:

Vom 12.02. bis 16.02.2018 habe ich Urlaub. In dieser Zeit werde ich durch Herrn VRLG Dr. Ratzel (Durchwahl 2658: E-Mail: oliver.ratzel@lgmannheim.justiz.bwl.de) vertreten.

 

 

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt

 

Strafkammer 1 - Schwurgericht

1 Ks 203 Js 26955/17

 

Verfahren gegen

 

Holger B., geb. 1967

Verteidiger: Rechtsanwalt Becker, Mannheim

  

Prozessauftakt:Dienstag, 06. Februar 2018, 09.00 Uhr

(Fortsetzungstermine: 08., 12., und 15. Februar 2018, jeweils 09.00 Uhr)

 

Der Beschuldigte soll an einer paranoiden Schizophrenie leiden, weshalb er sich seit Anfang August 2017 im ZI in Mannheim aufgehalten habe. Aufgrund dieser Erkrankung soll er im Zustand der Schuldunfähigkeit am Morgen des 17.08.2017 in der Klinik den behandelnden Arzt und zwei Krankenpfleger mit einem Frühstücksmesser bedroht und diese Personen gezwungen haben, die abgeschlossene Stationstür sowie die ebenfalls abgeschlossene Ausgangstür zu öffnen, weshalb der Beschuldigte die Klinik habe verlassen können. Unmittelbar vor dem Klinikgebäude sei der Beschuldigte auf die zwischenzeitlich verständigten Polizeibeamten getroffen. Deren wiederholte Aufforderungen, das Messer wegzulegen und ins Klinikgebäude zurückzukehren, habe er jedoch keine Folge geleistet. Auch der Einsatz von Pfefferspray und Schlagstock habe keine Wirkung gezeigt. Die Polizeibeamten sollen den Beschuldigten schließlich umzingelt haben; in diesem Moment soll der Beschuldigte eine Polizeibeamtin angegriffen und mit bedingtem Tötungsvorsatz wiederholt das Messer kräftig von oben nach unten in Richtung des Kopfes bzw. des Halses der Polizeibeamtin gestoßen haben. Dabei soll die Polizeibeamtin, die sich weggeduckt habe, eine Prellung und eine Schwellung hinter dem Ohr erlitten haben. Der Beschuldigte soll nicht von der Polizeibeamtin abgelassen haben, weshalb ein Kollege von der Schusswaffe Gebrauch gemacht und den Beschuldigten insgesamt sechsmal getroffen habe. Trotzdem sei der Beschuldigte hinter der Polizeibeamtin weiter hergelaufen und habe erst kurze Zeit später, seine Verfolgung aufgegeben.  

 

 

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt

 

Strafkammer 4

4 KLs 311 Js 16702/17

 

Verfahren gegen

 

Jonathan G., geb. 1988

Verteidiger: Rechtsanwalt Schwöbel, Weinheim

  

Prozessauftakt:Mittwoch, 07. Februar 2018, 09.30 Uhr

(Fortsetzungstermine: 19. Februar, 01. u. 05. März 2018, jeweils 09.30 Uhr)

 

Der Beschuldigte soll an einer paranoiden Schizophrenie leiden. Aufgrund dieser Erkrankung soll er nicht in der Lage sein, das Unrecht seiner Taten einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Die ihm zur Last gelegten Taten soll er daher im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben.

Der Beschuldigte soll am späten Nachmittag und frühen Abend des 25.05.2017 in Weinheim und Umgebung zunächst eine brennenden Zigarette auf dem Arm einer Frau ausgedrückt, kurze Zeit später das in seinem Eigentum und im Eigentum seiner Eltern stehende Haus in Brand gesetzt haben, wodurch dieses vollständig zerstört worden sei, und wiederum kurze Zeit später mehrere Fensterscheibe an einem Anwesen eingeworfen haben, wodurch Sachschaden in Höhe von rund EUR 2.000 entstanden sei. Der Beschuldigte ist derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

 

 

Verdacht des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer

 

Strafkammer 5

5 KLs 206 Js 27885/17

 

Verfahren gegen

 

Ahmad A., geb. 1994

Verteidiger: Rechtsanwalt Hörtling, Mannheim

  

Prozessauftakt:Mittwoch, 14. Februar 2018, 09.00 Uhr

(Fortsetzungstermine: 20., 22., 27. Februar u. 01. März 2018, jeweils 09.00 Uhr)

 

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe am 26.08.2017 am Paradeplatz in Mannheim gemeinsam mit einem bislang unbekannt gebliebenen Mittäter ein Taxi bestiegen. Während der Fahrt soll zunächst der Mittäter dem gemeinsamen Tatplan entsprechend unter Vorhalten eines Klappmessers den Taxifahrer bedroht und die Herausgabe von Bargeld gefordert haben. Nachdem der Taxifahrer das Taxi abgebremst und mitgeteilt habe, dass er kein Geld bei sich habe, soll der Angeklagte eine Schusswaffe gezogen, diese durchgeladen und abermals die Herausgabe von Geld gefordert haben. In dieser Situation soll der Mittäter den Geldbeutel des Taxifahrers, in dem sich rund EUR 500 befunden haben sollen, ergriffen haben. Der Angeklagte und sein Mittäter seien daraufhin geflohen, wobei der Angeklagte wenige Minuten nach der Tat habe festgenommen werden können. Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

 

 

Verdacht des Betrugs und der Beihilfe zum Betrug u.a. in mehreren Fällen

 

Strafkammer 6

6 KLs 609 Js 19763/17

 

Verfahren gegen

 

1. Michaela N., geb. 1989

   Verteidiger: Rechtsanwalt Lindberg, Mannheim

 

2. Norma K., geb. 1989

   Verteidigerin: Rechtsanwältin Dr. Domke, Mannheim

 

Prozessauftakt:Donnerstag, 22. Februar 2018, 09.00 Uhr

(Fortsetzungstermine: 28. Februar, 14., 16. u. 20. März 2018, jeweils 09.00 Uhr)

 

Der Angeklagten Michaela N. wird zur Last gelegt, sie habe als Angestellte einer Betriebsrentenkasse von Ende Dezember 2015 bis Ende April 2016 und als Angestellte einer Allgemeinen Ortskrankenkasse von Mitte Januar bis Ende April 2017 teilweise unter Vorlage gefälschter Urkunden im Namen von oder für Versicherte Leistungen beantragt und erhalten, wobei die erhaltenen Gelder entweder auf das Konto der Angeklagten Michaela N. oder auf das Konto der Mitangeklagten Norma K. überwiesen worden seien. Die Angeklagte Norma K. soll ihre Konten in Kenntnis des strafbaren Verhaltens der Angeklagten Michaela N. zur Verfügung gestellt und zudem von den eingegangenen Geldern profitiert haben. Der Allgemeinen Ortskrankenkasse soll ein Schaden in Höhe von rund EUR 48.000 und der Betriebskrankenkasse ein Schaden von rund EUR 380.000 entstanden sein.

 

 

Verdacht des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung

 

Strafkammer 1 - Schwurgericht

1 Ks 404 Js 26246/17

 

Verfahren gegen

 

Sergej E., geb. 1977

Verteidiger: Rechtsanwalt Kling, Mannheim

  

Prozessauftakt:Montag, 26. Februar 2018, 09.00 Uhr

(Fortsetzungstermine: 06., 09., 20. u. 23. März 2018, jeweils 09.00 Uhr)

 

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe am 11.08.2017 den Entschluss gefasst, seine Ehefrau zu töten, nachdem er zuvor u.a. erfahren habe, dass seine Frau Trennungsabsichten hege. Er soll deshalb an diesem Tag den für sie zubereiteten Kaffee und Tee mit erheblichen Mengen eines Schlaf- und Beruhigungsmittels versehen haben. Die Ehefrau soll am späten Abend in der in Mannheim gelegenen Ehewohnung zu Bett gegangen und aufgrund des Schlaf- und Beruhigungsmittels in einen tiefen Schlaf verfallen sein. Dies bewusst ausnutzend soll der Angeklagte seiner Ehefrau am 12.08.2017 gegen 01.30 Uhr einen Stich mit einem langen Küchenmesser in den Brustkorb versetzt haben. Die Ehefrau sei kurze Zeit darauf aufgewacht und habe - obwohl der Angeklagte versucht haben soll, dies zu verhindern - erreicht, dass ein Notarzt verständigt werden konnte. Das Leben der Ehefrau habe durch eine sofortige Operation gerettet werden können.

Der Angeklagte, der sich in Untersuchungshaft befindet, soll zur Tatzeit erheblich alkoholisiert gewesen sein.

 

 

Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

 

Strafkammer 4

4 KLs 810 Js 4303/17

 

Verfahren gegen

 

1. Aysenur K., geb. 1991

   Verteidigerin: Rechtsanwältin Hausen, Mannheim

 

2. Murat S., geb. 1990

   Verteidiger: Rechtsanwalt Stirnweiss, Stuttgart

   Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Neumann, Mannheim

 

3. Firat V., geb. 1988

   Verteidiger: Rechtsanwalt Göthlich, Mannheim

   Verteidiger: Rechtsanwalt Döger, Ludwigshafen

 

4. Sahin S., geb. 1990

   Verteidigerin: Rechtsanwältin Stiefel-Bechdolf, Heilbronn

   Verteidiger: Rechtsanwalt Hinney, Mannheim

 

5. Cüneyt K., geb. 1990

   Verteidigerin: Rechtsanwältin Bauknecht, Mannheim

   Verteidiger: Rechtsanwalt A. Klein, Ludwigshafen

 

Prozessauftakt:Montag, 26. Februar 2018, 09.30 Uhr

(Fortsetzungstermine: 02., 09., 12., 16., 19., 22. u. 29. März 2018, jeweils 09.30 Uhr)

 

Den Angeklagten Murat S. und Sahin S. wird zur Last gelegt, sie hätten im Zeitraum zwischen Januar 2016 und Mai 2017 in 25 Fällen in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken jeweils 1 kg Marihuana zum gewinnbringenden Weiterverkauf erworben.

Im Oktober 2016 soll sich der Angeklagte Firat V., Anfang März der Angeklagte Cüneyt K. den Angeklagten Murat S. und Sahin S. angeschlossen haben

Die Angeklagte Aysenur K. soll Anfang 2017 einem Verdeckten Ermittler über einen Mittelsmann 1 kg Kokain sowie 1 kg Amphetamin zum Kauf angeboten haben. Das Kokain habe die Angeklagte Aysenur K. von den Angeklagten Murat S., Sahin S. und Firat V. beziehen wollen. Das Geschäft sei jedoch an dem Misstrauen der Angeklagten gegenüber dem angeblichen Käufer gescheitert.

Am 23.05.2017 soll die Angeklagte Aysenur K. rund 58g Kokain an einen Verdeckten Ermittler veräußert haben. Das Kokain habe sie kurz zuvor von den Angeklagten Murat S., Sahin S. und Firat V. erworben.

Am 29.05.2017 sollen die Angeklagten Murat S., Sahin S., Cüneyt K. und Firat V. in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken in Ludwigshafen 1,5 kg Kokain an einen Verdeckten Ermittler veräußert haben.

Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung seien in der Wohnung der Angeklagten Murat S. und Sahin S. mehr als 3 kg Marihuana sichergestellt worden.

Alle Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.

 

 

Neue Verhandlung nach Aufhebung und Zurückverweisung durch den Bundesgerichtshof

 

Strafkammer 3 - Schwurgericht

3 Ks 203 Js 28593/16

 

Verfahren gegen

 

Martina G., geb. 1973

Verteidiger: Rechtsanwalt Eichin, Mannheim

  

Prozessauftakt:Mittwoch, 28. Februar 2018, 09.00 Uhr

(Fortsetzungstermine: 01. (13:00 Uhr) , 02. (10.00 Uhr), 06. (14.30 Uhr), 16. u. 21. März 2018, jeweils 14.00 Uhr)

 

Das Landgericht hat die Angeklagte am 07.04.2017 wegen Totschlags zu der Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Wegen des Tatvorwurfs wird auf die Pressevorschau für die 31. - 34. KW 2017 Bezug genommen.

Auf die Revision der Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 19.09.2017 das Urteil mit den Feststellungen aufgehoben (Az. 1 StR 436/17) und zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Nach dem Geschäftsverteilungsplan ist nunmehr die 3. Große Strafkammer zuständig.

Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs Bezug genommen, der auf der Homepage des Bundesgerichtshofs unter der Rubrik „Entscheidungen“ nach Eingabe des o.g. Aktenzeichens einzusehen ist und der auch eine ausführliche Darlegung der Feststellungen der Kammer zum Tatgeschehen enthält.

 

 

 

Neue Verhandlung nach Teilaufhebung und Zurückverweisung

 

Strafkammer 5

5 KLs 804 Js 25534/16

 

Verfahren gegen

 

Marco S., geb. 1986

Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Neumann, Mannheim

  

Prozessauftakt:Dienstag, 06. März 2018, 09.00 Uhr

(Fortsetzungstermin: 08. März 2018, 09.00 Uhr)

 

Das Landgericht hat den Angeklagten am 21.02.2017 wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Erwerb von Betäubungsmitteln und mit vorsätzlichem Besitz einer verbotenen Waffe zu der Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Wegen des Tatvorwurfs wird auf die Pressevorschau für die 05. - 09. KW 2017 Bezug genommen.

Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 23.08.2017 (Az. 1 StR 269/17) das Urteil insoweit aufgehoben, als die Kammer von der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt abgesehen hat. Die weitergehende Revision des Angeklagten ist als unbegründet verworfen worden. Im Umfang der Aufhebung ist das Verfahren zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Mannheim zurückverwiesen worden. Nach dem Geschäftsverteilungsplan ist nunmehr die 5. Große Strafkammer zuständig.

Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs Bezug genommen, der auf der Homepage des Bundesgerichtshofs unter der Rubrik „Entscheidungen“ nach Eingabe des o.g. Aktenzeichens einzusehen ist

 

Dr. Joachim Bock

- Pressesprecher und VRLG -

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