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24. bis 26. Kalenderwoche 2019

Datum: 05.06.2019

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

Hinweis:
Vom 11. bis 14.06.2019 habe ich Urlaub. In dieser Zeit werde ich durch Herrn Richter Ruppert (Durchwahl 2603; E-Mail: jens.ruppert@lgmannheim.justiz.bwl.de) vertreten.

Verdacht des versuchten Totschlags u.a.

Strafkammer 1 - Schwurgericht
1 Ks 400 Js 43410/18

Verfahren gegen

Salvatore L. geb. 1982
Verteidiger: Rechtsanwalt Gärtner, Mannheim

Vertreter des Nebenklägers: Rechtsanwalt Franz, Ketsch

Prozessauftakt: Dienstag, 11. Juni 2019, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 27. Juni, 01., 05., 09., 23. und 26. Juli 2019, jeweils 09.00 Uhr)

Der Angeklagte, der sich in Untersuchungshaft befindet, soll am späten Abend des 27.12.2018 mit dem Nebenkläger in einem Café in Schwetzingen in Streit geraten sein. Die zunächst verbal, später auch körperlich geführte Auseinandersetzung soll durch das Einschreiten weiterer Gäste beendet worden sein. Der Nebenkläger soll das Café zwar anschließend verlassen haben, sei jedoch kurze Zeit später wieder zurückgekehrt, was zur Fortsetzung der körperlichen Auseinandersetzung geführt habe. Im Rahmen der Auseinandersetzung soll der Angeklagte eine Pistole gezogen und ohne rechtfertigenden Grund dem auf ihn zugehenden Nebenkläger mit bedingtem Tötungsvorsatz in den Bauch geschossen haben. Der Nebenkläger soll trotz des Bauchschusses den Angeklagten zu Boden geworfen und geschlagen haben. Im Gerangel um die Waffe soll der Angeklagte einen weiteren Schuss abgegeben haben, durch den der Nebenkläger eine Schussverletzung an der linken Hand erlitten habe. Der Nebenkläger habe zunächst noch Gläser nach dem Angeklagten geworfen, habe anschließend das Lokal verlassen und sei vor dem Eingangsbereich zusammengebrochen. Durch den herbeigerufenen Rettungsdienst habe der Nebenkläger in ein Krankenhaus verbracht werden können, wo er erfolgreich operiert worden sei. Der Angeklagte, der ebenfalls das Lokal verlassen habe, sei kurze Zeit später festgenommen worden.

Verdacht der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.

Strafkammer 5a - Hilfsstrafkammer
5a KLs 804 Js 34831/18

Verfahren gegen

1. Thorton J., geb. 1979
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Neumann, Mannheim
Verteidigerin: Rechtsanwältin Bertsch, Mannheim

2. Ranu A., geb. 1988
Verteidiger: Rechtsanwalt Hinney, Mannheim
Verteidiger: Rechtsanwalt Allgeier, Mannheim

Prozessauftakt: Montag, 17. Juni 2019, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 09. und 11. Juli 2019, jeweils 09.00 Uhr)

Der Angeklagte Thorton J. soll am 22.01.2019 in seiner eigenen Gartenhütte rund 379 g Marihuana, 45 g Haschisch sowie 64 g Amphetamin und in der Gartenhütte der Angeklagten Ranu U. u.a. rund 39,7 kg Marihuana, 1,3 kg Haschisch sowie 5,4 kg Amphetamin aufbewahrt haben. Die Betäubungsmittel in beiden Gartenhäusern, die jeweils zu einer Kleingartenanlage in Mannheim gehören, sollen zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sein. Die Angeklagte Ranu A. soll dem Angeklagten Thorton J. ihre Gartenhütte in Kenntnis des Vorhabens des Angeklagten Thorton J. überlassen haben.
Des Weiteren wird dem Angeklagten Thorton J. zur Last gelegt, er habe Ende September 2018 in zwei Fällen jeweils 10 g Kokain sowie Anfang Oktober 2018 in einem Fall 20 g Kokain gewinnbringend in Mannheim weiter veräußert.

Verdacht der gefährlichen Körperverletzung u.a.

Strafkammer 4
4 KLs 200 Js 33618/18

Verfahren gegen

Velko A., geb. 1982
Verteidiger: Rechtsanwalt Kling, Mannheim

Prozessauftakt: Dienstag, 18. Juni 2019, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 19., 24., 25. Juni, 09. u. 11. Juli 2019, jeweils 09.00 Uhr)

Der Angeklagte, der sich in Untersuchungshaft befindet, und seine langjährige Lebenspartnerin sollen sich seit Anfang August 2018 vorübergehend in Deutschland aufgehalten haben, wo der Angeklagte einer Tätigkeit nachgegangen sei. Während dieser Zeit soll das Paar in einem Zelt auf einer Grünfläche in Mannheim gelebt haben. Am Abend des 28.09.2018 soll der stark alkoholisierte Angeklagte seiner schwangeren Lebensgefährtin zunächst erhebliche Vorhalte wegen angeblicher Verhältnisse mit anderen Männern gemacht und anschließend begonnen haben, diese u.a. mit Schlägen und Tritten körperlich zu misshandeln. Der Sohn des Angeklagten soll die Misshandlungen mitbekommen und eine in der Nähe wohnenden Bekannte um Hilfe gebeten haben. Weder die Bekannte noch die zwischenzeitlich herbeigerufene Polizei hätten jedoch das sich versteckt haltende Paar entdecken können. Nachdem die Bekannte und die Polizei die Suche aufgegeben hätten, soll der Angeklagte, der daraufhin mit seiner Lebensgefährtin wieder allein gewesen sei, die Situation ausgenutzt und die schwer verletzte Frau vergewaltigt haben. Kurz vor Mitternacht soll der Angeklagte seinen Neffen gebeten haben, seine Lebensgefährtin zu seiner Schwester nach Ludwigshafen zu bringen. Mit erheblichen Drohungen soll er die Bemühungen seiner Familie, seine Lebensgefährtin in ein Krankenhaus zu bringen, unterbunden haben, weshalb sich diese ohne medizinische Versorgung mehrere Tage in der Wohnung der Schwester des Angeklagten aufgehalten habe. Zu einem nicht mehr näher bestimmbaren Zeitpunkt in diesem Zeitraum soll das ungeborene Kind im Mutterleib verstorben sein. Am Nachmittag des 03.10.2018 soll sich der Zustand der Geschädigten so sehr verschlechtert haben, dass diese schließlich durch Familienmitglieder in ein Krankenhaus gebracht worden sei.

Verdacht des besonders schweren Raubes u.a.

Strafkammer 7 - Große Jugendkammer
7 KLs 707 Js 43151/18

Verfahren gegen

1. Kassem A., geb. 1999
Verteidigerin: Rechtsanwältin Korkmaz, Mannheim

2. Mohamed B., geb. 1999
Verteidiger: Rechtsanwalt Welke, Heidelberg

3. Zekeriya Y., geb. 1997
Verteidiger: Rechtsanwalt Kirsch, Karlsruhe

Prozessauftakt: Freitag, 21. Juni 2019, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 24. Juni, 08., 12., 15., 18., 25. u. 26. Juli 2019, jeweils 09.00 Uhr, außer 12. u. 18. Juli: jeweils 13.00 Uhr)

Den Angeklagten, die sich in Untersuchungshaft befinden, wird zur Last gelegt, sie sollen in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken am 25.12.2018 gegen 02.00 Uhr den Geschäftsführer einer GmbH in einem zu der Rheingoldhalle in Mannheim gehörenden Verwaltungsgebäude überfallen haben, wobei ein Angeklagter einen Elektroschocker und ein weiterer Angeklagter eine Schreckschusspistole mit sich geführt haben sollen. Durch Vorhalten der Pistole soll der Geschäftsführer gezwungen worden sein, den Tresor in den Geschäftsräumen der GmbH zu öffnen, in dem sich u.a. Bargeld befunden habe. Bei der anschließenden Fesselung habe sich der Geschäftsführer zur Wehr gesetzt, was schließlich zur Flucht der Angeklagten geführt habe. Im Rahmen dieser Auseinandersetzung soll der Geschäftsführer einen Schlag mit der Pistole erhalten haben.
Die Angeklagten Kassem A. und Mohamed B. sollen zur Tatzeit 19 Jahre alt und damit Heranwachsende im Sinne des JGG gewesen sein.

Verdacht der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.

Strafkammer 5
5 KLs 811 Js 24398/18

Verfahren gegen

1. Katarina P., geb. 1975
Verteidiger: Rechtsanwalt Beust, Mannheim

2. Thomas P., geb. 1972
Verteidiger: Rechtsanwalt Wiehe, Mannheim

Prozessauftakt: Montag, 24. Juni 2019, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 02., 05., 10., 16. und 17. Juli 2019, jeweils 09.00 Uhr)

Den beiden Angeklagten, die sich in Untersuchungshaft befinden, wird zur Last gelegt, sie hätten in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken in zwei Fällen im Zeitraum zwischen Anfang Juli 2018 und Ende Oktober 2018 350 g bzw. 200 g Heroin in den Niederlanden erworben, um das Heroin anschließend zu portionieren und gewinnbringend weiter zu verkaufen. Die beiden Fahrten soll jeweils der Angeklagte Thomas P. durchgeführt haben, während die Angeklagte Katarina P. ihn bei der Beschaffungsfahrt telefonisch unterstützt habe.

Verdacht des versuchten Mordes u.a.

Strafkammer 1 - Schwurgericht
1 Ks 200 Js 38446/18

Verfahren gegen

1. Ali B., geb. 1991
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Becker, Heidelberg
Verteidiger: Rechtsanwalt Larcher, Mannheim

2. Ferhan B., geb. 1995
Verteidiger: Rechtsanwalt Dominkovic, Mannheim

3. Ibrahim I., geb. 1984
Verteidiger: Rechtsanwalt Hörtling, Mannheim
Verteidiger: Rechtsanwalt Popper, Karlsruhe

Vertreter des Nebenklägers: Rechtsanwalt Köroglu, Mannheim

Prozessauftakt: Mittwoch, 26. Juni 2019, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 28. Juni, 03., 04., 10., 11., 16., 18., 19. und 25. Juli 2019, jeweils 09.00 Uhr)

Die Angeklagten Ali B. und Ferhan B. sollen sich Mitte September 2018 getrennt haben, wobei der Angeklagte Ali B. aus der ehelichen Wohnung in Mannheim ausgezogen sein soll. Die Angeklagte Ferhan B. soll nach dem Auszug des Ehemannes eine kurze Zeit eine Beziehung mit dem Nebenkläger gehabt haben, was dem Angeklagten Ali B. missfallen habe. Nachdem sich die Eheleute wieder angenähert haben sollen, seien diese spätestens am Morgen des 13.11.2018 übereingekommen, den Nebenkläger in die Wohnung nach Mannheim zu locken, um diesem dort Schläge zu verpassen. Des Weiteren soll der Angeklagte Ali B. mit dem Angeklagten Ibrahim I., der im Besitz eines Nunchaku gewesen sein soll, verabredet haben, den Nebenkläger vor dem Anwesen in Mannheim abzupassen und zusammenzuschlagen. Am späten Abend des 13.11.2018 soll der Nebenkläger, nachdem ihn die Angeklagte Ferhan B. im Verlauf des Tages wiederholt angerufen habe, in Mannheim eingetroffen sein. Im Hauseingang soll der Nebenkläger durch die Angeklagten Ali B. und Ibrahim I. abgepasst und massiv, u.a. mit dem Nunchaku angegriffen worden sein. Die beiden Angeklagten sollen mit Schlägen und Tritten auch noch gegen den bereits am Boden liegenden Nebenkläger vorgegangen sein, wobei sie u.a. auf dessen Kopf gezielt und daher mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt haben sollen. Aufgrund der Hilferufe des Nebenklägers seien Nachbarn auf das Geschehen aufmerksam geworden, weshalb die beiden Angeklagten geflüchtet seien. Der Nebenkläger soll aufgrund der Schläge und Tritte u.a. eine Gehirnerschütterung sowie multiple Prellungen am Gesicht und am Kopf davongetragen haben.
Der Angeklagte Ali B. und der Angeklagte Ibrahim I. befinden sich in Untersuchungshaft.

Verdacht des versuchten Totschlags u.a.

Strafkammer 7 - Große Jugendkammer
7 KLs 700 Js 34278/18

Verfahren gegen

Dustin G., geb. 2003
Verteidigerin: Rechtsanwältin Bertsch, Mannheim

Prozessauftakt: Mittwoch, 26. Juni 2019, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 08., 12. u. 18. Juli 2019, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in anderer Sache in Strafhaft befindet, wird zur Last gelegt, er sei am späten Abend des 08.10.2018 am Alten Messplatz in Mannheim mit seinem Begleiter aus unbekanntem Grund in Streit geraten. Im Verlauf der Auseinandersetzung soll der Angeklagte ohne rechtfertigenden Grund seinem Begleiter mit einem Taschenmesser einen Stich in den Bauch versetzt haben, wobei er mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt haben soll. Zwei Zeugen seien kurz darauf auf den auf dem Boden knienden Geschädigten aufmerksam geworden. Sie sollen den in der Nähe befindlichen Angeklagten angesprochen haben, ob der Geschädigte Hilfe benötige. Dies soll der Angeklagte verneint haben. Als die beiden Zeugen dennoch dem Geschädigten helfen wollten, soll der Angeklagte unvermittelt ein Taschenmesser gezogen und einem der Zeugen gezielt und mit bedingtem Tötungsvorsatz einen Stich in den Bauch versetzt haben. Der andere Zeuge soll einen Stich in den Oberschenkel davongetragen haben. Die beiden Zeugen hätten schließlich mit Schlägen und Tritten den Angriff des Angeklagten abwenden können.
Der Begleiter des Angeklagten habe noch in der Nacht notoperiert werden müssen. Die beiden Zeugen seien am nächsten bzw. übernächsten Tag wieder aus dem Krankenhaus entlassen worden.
Der mittlerweile 16 Jahre alte Angeklagte sei zur Tatzeit 15 Jahre alt und damit Jugendlicher gewesen.

Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und VRLG -

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