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30. bis 34. Kalenderwoche 2019 (Nachtrag)

Datum: 06.08.2019

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt

Strafkammer 4
4 KLs 302 Js 39947/18

Verfahren gegen

Niko J., geb. 1992
Verteidiger: Rechtsanwalt Schneider, Kaiserslautern

Prozessauftakt: Mittwoch, 07. August 2019, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 09., 27. u. 29. August 2019, jeweils 09.00 Uhr)

Der Beschuldigte, der derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll an einer paranoiden Schizophrenie leiden. Aufgrund dieser Erkrankung soll er am 27.11.2018 kurz nach Mitternacht im Zustand der Fahrunsicherheit einen Pkw in Mannheim gelenkt haben und mit diesem auf dem Luisenring entgegen der erlaubten Fahrtrichtung gefahren sein. Als er ein Polizeifahrzeug wahrgenommen habe, soll er das Auto auf über 100 km/h beschleunigt haben. Ein ihm entgegenkommendes Auto habe gerade noch ausweichen können; anderenfalls wäre es zu einem Frontalzusammenstoß gekommen. Kurz vor der Kurpfalzbrücke habe der Beschuldigte die Kontrolle über den Pkw verloren, weshalb dieser zunächst mit einem Laternenmast kollidiert sei, bevor der Pkw schließlich an einem Baum zum Stehen gekommen sei. Der Pkw sei vollständig zerstört worden.
Der Beschuldigte habe anschließend den Pkw verlassen, soll jedoch nicht bereit gewesen sein, sich von dem Pkw zu entfernen, weshalb er von den hinzugekommenen Polizeibeamten in einen sicheren Abstand zum Pkw verbracht worden sei. Gegen diese Maßnahme soll sich der Beschuldigte massiv zur Wehr gesetzt haben.

Verdacht des bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Strafkammer 4
4 KLs 805 Js 6616/19

Verfahren gegen

Daniel M., geb. 1991
Verteidiger: Rechtsanwalt Dominkovic, Mannheim

Prozessauftakt: Mittwoch, 21. August 2019, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 11., 17. u. 19. August 2019, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er soll zu einem nicht genau bestimmbaren Zeitpunkt vor dem 22.02.2019 rund 570 g Marihuana sowie rund 9 g Amphetamin zum gewinnbringenden Weiterverkauf erworben haben. In der Folgezeit habe er das Amphetamin sowie rund 25 g Marihuana gewinnbringend an einen Abnehmer veräußert. Bei der am 22.02.2019 erfolgten Durchsuchung seiner in Mannheim gelegenen Wohnung sollen rund 540 g Marihuana sichergestellt worden sein. Des Weiteren soll der Angeklagte neben seinem Bett eine ungeladene Schreckschusspistole aufbewahrt haben.

Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.

Strafkammer 5
5 KLs 804 Js 9047/19

Verfahren gegen

Florian S., geb. 1990
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Neumann, Mannheim

Prozessauftakt: Mittwoch, 21. August 2019, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 02., 04., 09. u. 11. September 2019, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe zu einem nicht genau bestimmbaren Zeitpunkt Ende Oktober/Anfang November 2018 in Mannheim rund 100 g Marihuana an einen damals 17 Jahre alten Abnehmer veräußert. Am Nachmittag des 10.11.2018 soll er in seiner Wohnung in Mannheim rund 500 g Marihuana aufbewahrt haben; das Marihuana sei zum gewinnbringenden Weiterverkauf an den 17 Jahre alten Abnehmer bestimmt gewesen.
Bei der Durchsuchung seiner Wohnung am 13.03.2019 soll der Angeklagte in dieser rund 237 g Marihuana, 14 g halluzinogene Pilze, rund 25 g Amphetamin sowie 12 Ecstasy-Tabletten aufbewahrt haben. In einem Safe soll er zudem rund 55 g Ketamin sowie eine teilgeladene Schreckschusswaffe aufbewahrt haben. Darüber hinaus sollen in der Nähe der Betäubungsmittel jederzeit griffbereit eine Gasdruckpistole sowie ein Messer gelegen haben.

Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und VRLG -

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