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30. bis 34. Kalenderwoche 2019

Datum: 17.07.2019

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

Verdacht des Betruges bzw. der Beihilfe zum Betrug

Strafkammer 24 - Große Wirtschaftsstrafkammer
24 KLs 612 Js 1426/09

Verfahren gegen

1. Rüdiger L., geb. 1948
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Rostek, Bielefeld

2. Achim P., geb. 1955
Verteidiger: Rechtanwalt Schreiber, Nürnberg

3. Bogoljub, M., geb. 1965
Verteidiger: Rechtsanwalt Rück, Wiesbaden

Prozessauftakt: Mittwoch, 24. Juli 2019, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 25., 30., 31. Juli, 22. August, 09., 10., 12., 16., 18. u. 19. September 2019, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten Rüdiger L. wird zur Last gelegt, er habe in seiner Eigenschaft als Berater und Manager des SV Waldhof Mannheim Ende 2006 nach Möglichkeiten gesucht, um die damals für den Bau eines Jugendförderzentrums zugesagten zweckgebundenen Spenden einer Stiftung zweckwidrig dem finanziell angeschlagenen Verein und teilweise auch sich selbst zukommen zu lassen. Zu diesem Zweck soll er mit den beiden Mitangeklagten Kontakt aufgenommen und mit deren Hilfe einen Generalunternehmer gefunden haben, der sich bereit erklärt habe - statt des veranschlagten Herstellungspreises von EUR 1,2 Millionen (netto) - das Multifunktionsgebäude für EUR 665.000.- zu errichten. Das tatsächlich von dieser Firma vorgelegte Angebot sollte jedoch EUR 1,15 Millionen (netto) betragen. Nach dem Plan des Angeklagten Rüdiger L. sollten von dem Differenzbetrag in Höhe von EUR 500.000 er selbst EUR 100.000 sowie die beiden Mitangeklagten zusammen EUR 100.000 erhalten. Der weitere Betrag in Höhe von EUR 300.000 sollte durch Unterstützung der beiden Mitangeklagten über Sponsoringverträge an den Verein zurückfließen.
Wie von dem Angeklagten Rüdiger L. geplant, habe der Verein mit dem Generalunternehmer in Unkenntnis des tatsächlichen Herstellungspreises einen Vertrag zum Gesamtpreis von EUR 1,15 Millionen abgeschlossen. Von dem in den Jahren 2007 und 2008 erfolgten Zahlungen an den Generalunternehmer seien im Zeitraum zwischen Juni 2007 und Mai 2008 insgesamt Zahlungen in Höhe von rund EUR 428.000 an zwischengeschaltete Firmen zurückgeflossen. Von diesen Beträgen seien rund EUR 190.000 auf der Grundlage von Sponsoringverträgen an den Verein gezahlt worden. Der Angeklagte Rüdiger L. soll für angebliche Beraterverträge EUR 69.500, die beiden Mitangeklagten sollen jeweils EUR 15.000 erhalten haben. Die Verwendung und der Verbleib der Differenzsumme in Höhe von rund EUR 138.500 habe bislang nicht ermittelt werden können.

Verdacht des versuchten Totschlags u.a.

Strafkammer 1 - Schwurgericht
1 Ks 400 Js 59/19

Verfahren gegen

Jörg P., geb. 1966
Verteidiger: Rechtsanwalt Eichin, Mannheim

Prozessauftakt: Mittwoch, 07. August 2019, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 12., 15., 16. August u. 02. September 2019, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er sei am Abend des 01.01.2019 in erheblich alkoholisiertem Zustand mit seiner Mutter in der gemeinsam bewohnten Wohnung in einer Gemeinde in der Nähe von Mannheim in Streit geraten. Im Verlauf des Streits soll er mit bedingtem Tötungsvorsatz mehrfach auf seine Mutter mit einem Gummihammer und mit Fäusten eingeschlagen haben. Anschließend soll er über die Taxizentrale die Verständigung der Polizei veranlasst haben, wobei er angegeben habe, dass er seine Mutter erschlagen habe. Die Mutter des Angeklagten habe jedoch die Schläge überlebt. Sie soll neben multiplen Hämatomen unter anderem auch eine Mittelgesichtsfraktur davongetragen haben.

Verdacht des Totschlags u.a.

Strafkammer 1 - Schwurgericht
1 Ks 300 Js 33573/18

Verfahren gegen

Swetlana K., geb. 1965
Verteidiger: Rechtsanwalt Lindberg, Mannheim
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Becker, Heidelberg

Vertreterin der Nebenkläger: Rechtsanwältin Hausen, Mannheim

Prozessauftakt: Freitag, 23. August 2019, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 26., 28., 30. August, 10., 24., 26., 27. September, 01. und 08. Oktober 2019, jeweils 09.00 Uhr)

Der Angeklagten, die sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, sie habe am Abend des 01.10.2018 in dem Keller der gemeinsamen Wohnung in einer Gemeinde in der Nähe von Mannheim ihrem Ehemann zunächst mit einem Besenstiel und, nachdem dieser abgebrochen sei, mit einer Aluminiumkrücke wiederholt auf den Kopf geschlagen, wobei sie geäußert habe, ihn umbringen zu wollen. Der Ehemann soll durch die Schläge u.a. zwei Platzwunden am Kopf davongetragen haben.
Am frühen Morgen des 03.10.2018 soll die Angeklagte, möglicherweise nach einem vorangegangenen Streit, ihren Ehemann in der gemeinsamen Wohnung mit mehreren kräftigen Schlägen mit einem Teelichthalter auf den Kopf getötet haben.

Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und VRLG -

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