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34. bis 38. Kalenderwoche 2018

Datum: 15.08.2018

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -


Hinweis:
Vom 16.08. bis 02.09.2018 habe ich Urlaub. Bis zum 23.08.2018 werde ich durch Herrn VRLG Dr. Ratzel (Durchwahl 2658; E-Mail: oliver.ratzel@lgmannheim.justiz.bwl.de) und anschließend durch RinLG Steinlein (Durchwahl 2646; E-Mail: katrin.steinlein@lgmannheim.justiz.bwl.de) vertreten.


Verdacht des schweren Bandendiebstahls u.a.

Strafkammer 4
4 KLs 204 Js 31206/17

Verfahren gegen

1. Bujar D., geb. 1993
    Verteidiger: Rechtsanwalt Dominkovic, Mannheim

2. Özgür K., geb. 1995
    Verteidigerin: Rechtsanwältin Stiefel-Bechdolf, Heilbronn

3. Burak G., geb. 1994
    Verteidigerin: Rechtsanwältin Bertsch, Mannheim
    Verteidiger: Rechtsanwalt Gönnheimer, Mannheim

4. Luketina, Fabian
    Verteidiger: Rechtsanwalt Welke, Heidelberg

Prozessauftakt: Dienstag, 21. August 2018, 09.30 Uhr 
(Fortsetzungstermine: 23. August, 11. u. 13. September 2018, jeweils 09.30 Uhr)

Den Angeklagten Özgür K., Burak G. u. Fabian L. wird zur Last gelegt, sie hätten am Nachmittag und Abend des 19.09.2017 in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken auf dem Parkplatz einer Schule in Heidelberg drei Fahrzeuge, auf dem Parkplatz einer Sportanlage in Heidelberg zwei Fahrzeuge, auf dem Parkplatz einer Autovermietung in Heidelberg ein Fahrzeug, auf dem Parkplatz eines Schützenhauses in Oftersheim ein Fahrzeug, auf dem Parkplatz des nahegelegenen Golfclubs ein Fahrzeug sowie in einem Parkhaus in Walldorf ein Fahrzeug jeweils durch Einschlagen einer Scheibe gewaltsam geöffnet und aus den Fahrzeugen vor allem Bargeld und elektronische Geräte entwendet. Der Wert der entwendeten Gegenstände soll rund EUR 5.000 betragen. Bargeld soll in Höhe von rund EUR 280 entwendet worden sein. Der Sachschaden soll sich insgesamt auf rund EUR 2.500 belaufen. 
Den Angeklagten Özgür K. und Burak G. wird des Weiteren zur Last gelegt, sie hätten am Nachmittag des 25.09.2017 in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken auf dem Parkplatz des Golfclubs in Heddesheim ein Fahrzeug, auf dem Parkplatz des Tennisclubs in Heddesheim ein Fahrzeug sowie auf dem Parkplatz eines Sportvereins in Weinheim zwei Fahrzeuge jeweils durch Einschlagen einer Scheibe gewaltsam geöffnet und aus den Fahrzeugen vor elektronische Geräte entwendet. Der Angeklagte Bujar D. soll bei den Taten die Umgebung abgesichert haben.
Der Wert der entwendeten Gegenstände soll rund EUR 5.000 betragen. Bargeld soll in Höhe von rund EUR 15 entwendet worden sein. Der Sachschaden soll sich insgesamt auf mehr als EUR 800 belaufen. 
Aufgrund von Zeugenhinweisen sei am späten Nachmittag des 25.09.2017 ein polizeilicher Kontrollpunkt auf der A 6 in Höhe der Auffahrt zur A 659 eingerichtet worden. An diesem Kontrollpunkt sei der von dem Angeklagten Burak G. gesteuerte Pkw, in dem sich auch die Angeklagten Özgür K. und Bujar D. befunden hätten, festgestellt und anschließend mittels Sondersignal verfolgt worden. Auf der Flucht vor der Polizei soll der Angeklagte Burak G. bei hoher Geschwindigkeit wiederholt durch plötzliche Spurwechsel andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben. Als er mit hoher Geschwindigkeit die mittlerweile von ihm befahrene A 67 habe verlassen wollen, sei er an eine Bordsteinkante geraten. Dadurch habe er die Kontrolle über das Fahrzeug verloren und sei schließlich in die Zapfsäule einer Tankstelle gefahren. Der dadurch entstandene Sachschaden soll sich auf rund EUR 15.400 belaufen.

Dem Angeklagten Burak G. wird darüber hinaus zur Last gelegt, er sei am 16.04.2017 mit einem bislang unbekannt gebliebenen Mittäter gewaltsam in eine Schule in Mannheim eingedrungen und habe aus dieser einen Laptop im Wert von rund EUR 500 entwendet. Des Weiteren soll er nach dem 02.10.2017 ein kurz zuvor in Mannheim - möglicherweise von ihm selbst - entwendetes Trekkingfahrrad im Wert von rund EUR 700 bei eBay-Kleinanzeigen zum Kauf angeboten haben.

Der Angeklagte Bujar D. soll bereits am 03.06.2017 in Ludwigshafen gewaltsam ein Fahrzeug durch Einschlagen einer Scheibe geöffnet und aus diesem eine Handtasche entwendet haben, in der sich Ausweisdokumente und Bankkarten befunden haben sollen. Der Sachschaden soll sich auf rund EUR 400 belaufen.


Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt

Strafkammer 5
5 KLs 806 Js 36083/17

Verfahren gegen

Daud S., geb. 1993
Verteidiger: Rechtsanwalt Allgeier, Mannheim

Prozessauftakt: Dienstag, 28. August 2018, 09.00 Uhr 
(Fortsetzungstermine: 30. August, 04., 06., 18., 21. u. 25. September 2018, jeweils 09.00 Uhr)

Der Beschuldigte, der derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll an einer schizophrenen Psychose leiden. Mit einem bislang nicht identifizierten Mittäter soll der Beschuldigte am Abend des 17.10.2017 in Mannheim Fensterscheiben des Glockenturms einer Kirche eingeschlagen und durch das eingeschlagene Fenster eine mitgeführte Gasflasche in den Glockenturm eingebracht haben. Das ausströmende Gas soll anschließend entzündet worden sein, weshalb es zu einer gewaltigen Explosion gekommen sei. Durch die Explosion und das entstandenen Feuer sollen Fenster, Gartengeräte und Baumaterialien beschädigt worden sein.
Aufgrund seiner Erkrankung soll der Beschuldigte bei der Begehung der ihm zur Last gelegten Tat nicht ausschließbar schuldunfähig gewesen sein.


Verdacht des unerlaubten bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.

Strafkammer 4
4 KLs 806 Js 1669/18

Verfahren gegen

1. Matthias U., geb. 1968
    Verteidiger: Rechtsanwalt Dominkovic, Mannheim

2. Andreas U., geb. 1970
    Verteidiger: Rechtsanwalt Arndt, Neu-Isenburg

Prozessauftakt: Dienstag, 06. September 2018, 09.30 Uhr 
(Fortsetzungstermine: 10., 14. u. 16. September 2018, jeweils 09.30 Uhr)

Den Angeklagten, die sich in Untersuchungshaft befinden, wird zur Last gelegt, sie hätten seit Mitte 2017 in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit Marihuana gewinnbringend Handel getrieben.
Bei der am 08.02.2018 erfolgten Durchsuchung der in Mannheim bzw. im Raum Heidelberg gelegenen Wohnungen der Angeklagten sowie der auf einem Grundstück in Mannheim gelegenen Hütten seien rund 2,9 kg Marihuana sowie rund 2,9 kg Haschischgebäck sichergestellt worden. Des Weiteren seien in unmittelbarer Nähe zu den Betäubungsmitteln und jederzeit griffbereit Schreckschusswaffen sowie zwei Macheten aufgefunden worden.
Dem Angeklagten Matthias U. wird darüber hinaus zur Last gelegt, er habe im Zeitraum von Juni 2013 bis Anfang Februar 2018 an seinem Arbeitsplatz in einer Klinik in Heidelberg zahlreiche Gegenstände wie u.a. Handleuchten, Kisten mit Sterilium etc. im Gesamtwert von rund EUR 6.100 entwendet.


Verdacht des Betruges u.a. in zahlreichen Fällen

Strafkammer 17 - Große Wirtschaftsstrafkammer
17 KLs 618 Js 37542/17

Verfahren gegen

Markus E., geb. 1964
Verteidiger: Rechtsanwalt Gärtner, Mannheim

Prozessauftakt: Dienstag, 11. September 2018, 09.00 Uhr 
(Fortsetzungstermine: 12., 13., 24., 27. September, 01., 08., 11., 15., 18., 23., 25., 29. Oktober, 02., 05., 08., 12., 19., 26. u. 27. November 2018, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten, einem Priester der katholischen Kirche, wird zur Last gelegt, er habe im Zeitraum vom 07.01.2013 bis 08.09.2017 verschiedene Straftaten zum Nachteil eines Caritasverbandes, einer Ordensgemeinschaft sowie eines Pfarramtes begangen, wodurch insgesamt ein Schaden in Höhe von rund EUR 228.000 entstanden sei.

In seiner Eigenschaft als ehrenamtlich tätiger Leiter eines Caritasverbandes soll er im Zeitraum vom 07.01.2013 bis zum 20.04.2017 in 72 Fällen Rechnungen über insgesamt rund EUR 195.500 unter dem Briefkopf einer ausländischen Firma, die wiederum zu einer ausländischen Muttergesellschaft gehört habe, an der der Angeklagte zu 50 % beteiligt gewesen sei, erstellt und an den Caritasverband gerichtet haben. Dabei soll er nicht nur verschleiert haben, dass es sich um Honorare für seine eigene Tätigkeit beim Caritasverband gehandelt habe, die nicht vereinbart gewesen seien; er soll überdies auch seine Beteiligung an der Muttergesellschaft verheimlicht, andere Personen als Aussteller der Rechnungen angegeben und zudem in den Rechnungen Leistungsbeschreibungen aufgenommen haben, die es plausibel erschienen ließen, dass die in den Rechnungen genannten Fremdleistungen, wie z.B. Beratungsleistungen, Nutzungslizenzen, Konzeptprüfung etc. durch einen externen Dienstleister erbracht worden seien. Von den Geldern sollen dem Angeklagten rund EUR 164.000 zugeflossen sein.
Des Weiteren soll der Angeklagte für ein von ihm betreutes Pilgerprojekt gegenüber dem Caritasverband im Zeitraum vom 14.10.2013 bis 23.01.2017 in 11 Fällen von ihm erfundene Auslagen geltend gemacht und dadurch Zahlungen in Höhe von rund EUR 16.900 erhalten haben. Darüber hinaus soll er im März 2017 einen Vorschuss in Höhe von rund EUR 5.000 angefordert und erhalten haben, obwohl er bereits damals damit gerechnet habe, dass keine weiteren Pilgerreisen mehr stattfinden werden und er aufgrund seiner finanziellen Situation nicht in der Lage sein werde, den Vorschuss zurückzuzahlen.

Im Zeitraum von August 2013 bis Juni 2014 soll er durch die wahrheitswidrige Vorgabe, er benötige Spenden für ein Projekt der Caritas in Spanien, in vier Fällen von einer Ordensgemeinschaft Zahlungen in Höhe von insgesamt EUR 21.000 im Vertrauen auf die Richtigkeit seiner Angaben erhalten haben.

Zudem soll er der Barkasse eines Pfarramtes im Sommer 2017 einen Betrag in Höhe von EUR 4.000 entnommen und von diesem Betrag EUR 2.400 für private Zwecke verwendet haben.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.


Verdacht des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer u.a.

Strafkammer 5
5 KLs 206 Js 6159/18

Verfahren gegen

Zaki A., geb. 1994
Verteidiger: Rechtsanwalt Flauaus, Bensheim

Prozessauftakt: Mittwoch, 12. September 2018, 09.00 Uhr 
(Fortsetzungstermine: 13., 24., 27. September, 09. u. 11. Oktober 2018, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe am 26.08.2017 am Paradeplatz in Mannheim gemeinsam mit einem - bereits rechtskräftig durch Urteil des Landgerichts Mannheim v. 27.02.2018 zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 8 Monaten verurteilten - Mittäter ein Taxi bestiegen. Während der Fahrt soll zunächst der Angeklagte dem gemeinsamen Tatplan entsprechend unter Vorhalten eines Klappmessers den Taxifahrer bedroht und die Herausgabe von Bargeld gefordert haben. Nachdem der Taxifahrer das Taxi abgebremst und mitgeteilt habe, dass er kein Geld bei sich habe, soll der Mittäter eine Schusswaffe gezogen, diese durchgeladen und abermals die Herausgabe von Geld gefordert haben. In dieser Situation soll der Taxifahrer seinen Geldbeutel, in dem sich rund EUR 500 befunden haben sollen, dem Angeklagten übergeben haben. Der Angeklagte und sein Mittäter seien daraufhin geflohen, wobei der Mittäter wenige Minuten nach der Tat habe festgenommen werden können. Der Angeklagte habe erst Anfang April 2018 festgenommen werden können.



Verdacht des schweren Raubes u.a.

Strafkammer 7 - Große Jugendkammer
7 KLs 705 Js 3959/18

Verfahren gegen

1. Alisan F., geb. 1999
    Verteidiger: Rechtsanwalt Hinney, Mannheim

2. Cosmo H., geb. 2000
    Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Neumann, Mannheim

3. Chikhi M., geb. 1999
    Verteidiger: Rechtsanwalt Wiehe, Mannheim

Prozessauftakt: Freitag, 14. September 2018, 09.00 Uhr 
(Fortsetzungstermine: 05., 08., 15., 18., 22. u. 25. Oktober 2018, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten Cosmo H. wird zur Last gelegt, er habe am frühen Abend des 14.12.2017 in der Innenstadt von Mannheim einen Polizeibeamten angegriffen, um die beabsichtigte Ingewahrsamnahme eines Freundes zu verhindern.

Darüber hinaus soll der Angeklagte Cosmo H. in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit den Angeklagten Alisan F. und Chikhi M. am 25.01.2018 gegen Mitternacht bei einem Pizzaservice in Mannheim eine Pizza bestellt und um Lieferung derselben gebeten haben. Dem gemeinsamen Tatplan entsprechend sei der Inhaber des Pizzaservice bei Auslieferung der Pizza unter Vorhalten einer Waffe gezwungen worden, die Wegnahme seines Geldbeutels, in dem sich Bargeld in Höhe von rund EUR 800 befunden habe, zu dulden. Seinem ihm zu Hilfe kommenden Begleiter seien der Geldbeutel mit Bargeld in Höhe von rund EUR 280 sowie ein Smartphone entwendet worden.

Die Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.


 

Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und VRLG -

- Darstellung laut Anklagevorwurf -


Hinweis:
Vom 16.08. bis 02.09.2018 habe ich Urlaub. Bis zum 23.08.2018 werde ich durch Herrn VRLG Dr. Ratzel (Durchwahl 2658; E-Mail: oliver.ratzel@lgmannheim.justiz.bwl.de) und anschließend durch RinLG Steinlein (Durchwahl 2646; E-Mail: katrin.steinlein@lgmannheim.justiz.bwl.de) vertreten.


Verdacht des schweren Bandendiebstahls u.a.

Strafkammer 4
4 KLs 204 Js 31206/17

Verfahren gegen

1. Bujar D., geb. 1993
    Verteidiger: Rechtsanwalt Dominkovic, Mannheim

2. Özgür K., geb. 1995
    Verteidigerin: Rechtsanwältin Stiefel-Bechdolf, Heilbronn

3. Burak G., geb. 1994
    Verteidigerin: Rechtsanwältin Bertsch, Mannheim
    Verteidiger: Rechtsanwalt Gönnheimer, Mannheim

4. Luketina, Fabian
    Verteidiger: Rechtsanwalt Welke, Heidelberg

Prozessauftakt: Dienstag, 21. August 2018, 09.30 Uhr 
(Fortsetzungstermine: 23. August, 11. u. 13. September 2018, jeweils 09.30 Uhr)

Den Angeklagten Özgür K., Burak G. u. Fabian L. wird zur Last gelegt, sie hätten am Nachmittag und Abend des 19.09.2017 in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken auf dem Parkplatz einer Schule in Heidelberg drei Fahrzeuge, auf dem Parkplatz einer Sportanlage in Heidelberg zwei Fahrzeuge, auf dem Parkplatz einer Autovermietung in Heidelberg ein Fahrzeug, auf dem Parkplatz eines Schützenhauses in Oftersheim ein Fahrzeug, auf dem Parkplatz des nahegelegenen Golfclubs ein Fahrzeug sowie in einem Parkhaus in Walldorf ein Fahrzeug jeweils durch Einschlagen einer Scheibe gewaltsam geöffnet und aus den Fahrzeugen vor allem Bargeld und elektronische Geräte entwendet. Der Wert der entwendeten Gegenstände soll rund RUR 5.000 betragen. Bargeld soll in Höhe von rund EUR 280 entwendet worden sein. Der Sachschaden soll sich insgesamt auf rund EUR 2.500 belaufen. 
Den Angeklagten Özgür K. und Burak G. wird des Weiteren zur Last gelegt, sie hätten am Nachmittag des 25.09.2017 in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken auf dem Parkplatz des Golfclubs in Heddesheim ein Fahrzeug, auf dem Parkplatz des Tennisclubs in Heddesheim ein Fahrzeug sowie auf dem Parkplatz eines Sportvereins in Weinheim zwei Fahrzeuge jeweils durch Einschlagen einer Scheibe gewaltsam geöffnet und aus den Fahrzeugen vor elektronische Geräte entwendet. Der Angeklagte Bujar D. soll bei den Taten die Umgebung abgesichert haben.
Der Wert der entwendeten Gegenstände soll rund RUR 5.000 betragen. Bargeld soll in Höhe von rund EUR 15 entwendet worden sein. Der Sachschaden soll sich insgesamt auf mehr als EUR 800 belaufen. 
Aufgrund von Zeugenhinweisen sei am späten Nachmittag des 25.09.2017 ein polizeilicher Kontrollpunkt auf der A 6 in Höhe der Auffahrt zur A 659 eingerichtet worden. An diesem Kontrollpunkt sei der von dem Angeklagten Burak G. gesteuerte Pkw, in dem sich auch die Angeklagten Özgür K. und Bujar D. befunden hätten, festgestellt und anschließend mittels Sondersignal verfolgt worden. Auf der Flucht vor der Polizei soll der Angeklagte Burak G. bei hoher Geschwindigkeit wiederholt durch plötzliche Spurwechsel andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben. Als er mit hoher Geschwindigkeit die mittlerweile von ihm befahrene A 67 habe verlassen wollen, sei er an eine Bordsteinkante geraten. Dadurch habe er die Kontrolle über das Fahrzeug verloren und sei schließlich in die Zapfsäule einer Tankstelle gefahren. Der dadurch entstandene Sachschaden soll sich auf rund EUR 15.400 belaufen.

Dem Angeklagten Burak G. wird darüber hinaus zur Last gelegt, er sei am 16.04.2017 mit einem bislang unbekannt gebliebenen Mittäter gewaltsam in eine Schule in Mannheim eingedrungen und habe aus dieser einen Laptop im Wert von rund EUR 500 entwendet. Des Weiteren soll er nach dem 02.10.2017 ein kurz zuvor in Mannheim - möglicherweise von ihm selbst - entwendetes Trekkingfahrrad im Wert von rund EUR 700 bei eBay-Kleinanzeigen zum Kauf angeboten haben.

Der Angeklagte Bujar D. soll bereits am 03.06.2017 in Ludwigshafen gewaltsam ein Fahrzeug durch Einschlagen einer Scheibe geöffnet und aus diesem eine Handtasche entwendet haben, in der sich Ausweisdokumente und Bankkarten befunden haben sollen. Der Sachschaden soll sich auf rund EUR 400 belaufen.


Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt

Strafkammer 5
5 KLs 806 Js 36083/17

Verfahren gegen

Daud S., geb. 1993
Verteidiger: Rechtsanwalt Allgeier, Mannheim

Prozessauftakt: Dienstag, 28. August 2018, 09.00 Uhr 
(Fortsetzungstermine: 30. August, 04., 06., 18., 21. u. 25. September 2018, jeweils 09.00 Uhr)

Der Beschuldigte, der derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll an einer schizophrenen Psychose leiden. Mit einem bislang nicht identifizierten Mittäter soll der Beschuldigte am Abend des 17.10.2017 in Mannheim Fensterscheiben des Glockenturms einer Kirche eingeschlagen und durch das eingeschlagene Fenster eine mitgeführte Gasflasche in den Glockenturm eingebracht haben. Das ausströmende Gas soll anschließend entzündet worden sein, weshalb es zu einer gewaltigen Explosion gekommen sei. Durch die Explosion und das entstandenen Feuer sollen Fenster, Gartengeräte und Baumaterialien beschädigt worden sein.
Aufgrund seiner Erkrankung soll der Beschuldigte bei der Begehung der ihm zur Last gelegten Tat nicht ausschließbar schuldunfähig gewesen sein.


Verdacht des unerlaubten bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.

Strafkammer 4
4 KLs 806 Js 1669/18

Verfahren gegen

1. Matthias U., geb. 1968
    Verteidiger: Rechtsanwalt Dominkovic, Mannheim

2. Andreas U., geb. 1970
    Verteidiger: Rechtsanwalt Arndt, Neu-Isenburg

Prozessauftakt: Dienstag, 06. September 2018, 09.30 Uhr 
(Fortsetzungstermine: 10., 14. u. 16. September 2018, jeweils 09.30 Uhr)

Den Angeklagten, die sich in Untersuchungshaft befinden, wird zur Last gelegt, sie hätten seit Mitte 2017 in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit Marihuana gewinnbringend Handel getrieben.
Bei der am 08.02.2018 erfolgten Durchsuchung der in Mannheim bzw. im Raum Heidelberg gelegenen Wohnungen der Angeklagten sowie der auf einem Grundstück in Mannheim gelegenen Hütten seien rund 2,9 kg Marihuana sowie rund 2,9 kg Haschischgebäck sichergestellt worden. Des Weiteren seien in unmittelbarer Nähe zu den Betäubungsmitteln und jederzeit griffbereit Schreckschusswaffen sowie zwei Macheten aufgefunden worden.
Dem Angeklagten Matthias U. wird darüber hinaus zur Last gelegt, er habe im Zeitraum von Juni 2013 bis Anfang Februar 2018 an seinem Arbeitsplatz in einer Klinik in Heidelberg zahlreiche Gegenstände wie u.a. Handleuchten, Kisten mit Sterilium etc. im Gesamtwert von rund EUR 6.100 entwendet.


Verdacht des Betruges u.a. in zahlreichen Fällen

Strafkammer 17 - Große Wirtschaftsstrafkammer
17 KLs 618 Js 37542/17

Verfahren gegen

Markus E., geb. 1964
Verteidiger: Rechtsanwalt Gärtner, Mannheim

Prozessauftakt: Dienstag, 11. September 2018, 09.00 Uhr 
(Fortsetzungstermine: 12., 13., 24., 27. September, 01., 08., 11., 15., 18., 23., 25., 29. Oktober, 02., 05., 08., 12., 19., 26. u. 27. November 2018, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten, einem Priester der katholischen Kirche, wird zur Last gelegt, er habe im Zeitraum vom 07.01.2013 bis 08.09.2017 verschiedene Straftaten zum Nachteil eines Caritasverbandes, einer Ordensgemeinschaft sowie eines Pfarramtes begangen, wodurch insgesamt ein Schaden in Höhe von rund EUR 228.000 entstanden sei.

In seiner Eigenschaft als ehrenamtlich tätiger Leiter eines Caritasverbandes soll er im Zeitraum vom 07.01.2013 bis zum 20.04.2017 in 72 Fällen Rechnungen über insgesamt rund EUR 195.500 unter dem Briefkopf einer ausländischen Firma, die wiederum zu einer ausländischen Muttergesellschaft gehört habe, an der der Angeklagte zu 50 % beteiligt gewesen sei, erstellt und an den Caritasverband gerichtet haben. Dabei soll er nicht nur verschleiert haben, dass es sich um Honorare für seine eigene Tätigkeit beim Caritasverband gehandelt habe, die nicht vereinbart gewesen seien; er soll überdies auch seine Beteiligung an der Muttergesellschaft verheimlicht, andere Personen als Aussteller der Rechnungen angegeben und zudem in den Rechnungen Leistungsbeschreibungen aufgenommen haben, die es plausibel erschienen ließen, dass die in den Rechnungen genannten Fremdleistungen, wie z.B. Beratungsleistungen, Nutzungslizenzen, Konzeptprüfung etc. durch einen externen Dienstleister erbracht worden seien. Von den Geldern sollen dem Angeklagten rund EUR 164.000 zugeflossen sein.
Des Weiteren soll der Angeklagte für ein von ihm betreutes Pilgerprojekt gegenüber dem Caritasverband im Zeitraum vom 14.10.2013 bis 23.01.2017 in 11 Fällen von ihm erfundene Auslagen geltend gemacht und dadurch Zahlungen in Höhe von rund EUR 16.900 erhalten haben. Darüber hinaus soll er im März 2017 einen Vorschuss in Höhe von rund EUR 5.000 angefordert und erhalten haben, obwohl er bereits damals damit gerechnet habe, dass keine weiteren Pilgerreisen mehr stattfinden werden und er aufgrund seiner finanziellen Situation nicht in der Lage sein werde, den Vorschuss zurückzuzahlen.

Im Zeitraum von August 2013 bis Juni 2014 soll er durch die wahrheitswidrige Vorgabe, er benötige Spenden für ein Projekt der Caritas in Spanien, in vier Fällen von einer Ordensgemeinschaft Zahlungen in Höhe von insgesamt EUR 21.000 im Vertrauen auf die Richtigkeit seiner Angaben erhalten haben.

Zudem soll er der Barkasse eines Pfarramtes im Sommer 2017 einen Betrag in Höhe von EUR 4.000 entnommen und von diesem Betrag EUR 2.400 für private Zwecke verwendet haben.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.


Verdacht des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer u.a.

Strafkammer 5
5 KLs 206 Js 6159/18

Verfahren gegen

Zaki A., geb. 1994
Verteidiger: Rechtsanwalt Flauaus, Bensheim

Prozessauftakt: Mittwoch, 12. September 2018, 09.00 Uhr 
(Fortsetzungstermine: 13., 24., 27. September, 09. u. 11. Oktober 2018, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe am 26.08.2017 am Paradeplatz in Mannheim gemeinsam mit einem - bereits rechtskräftig durch Urteil des Landgerichts Mannheim v. 27.02.2018 zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 8 Monaten verurteilten - Mittäter ein Taxi bestiegen. Während der Fahrt soll zunächst der Angeklagte dem gemeinsamen Tatplan entsprechend unter Vorhalten eines Klappmessers den Taxifahrer bedroht und die Herausgabe von Bargeld gefordert haben. Nachdem der Taxifahrer das Taxi abgebremst und mitgeteilt habe, dass er kein Geld bei sich habe, soll der Mittäter eine Schusswaffe gezogen, diese durchgeladen und abermals die Herausgabe von Geld gefordert haben. In dieser Situation soll der Taxifahrer seinen Geldbeutel, in dem sich rund EUR 500 befunden haben sollen, dem Angeklagten übergeben haben. Der Angeklagte und sein Mittäter seien daraufhin geflohen, wobei der Mittäter wenige Minuten nach der Tat habe festgenommen werden können. Der Angeklagte habe erst Anfang April 2018 festgenommen werden können.



Verdacht des schweren Raubes u.a.

Strafkammer 7 - Große Jugendkammer
7 KLs 705 Js 3959/18

Verfahren gegen

1. Alisan F., geb. 1999
    Verteidiger: Rechtsanwalt Hinney, Mannheim

2. Cosmo H., geb. 2000
    Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Neumann, Mannheim

3. Chikhi M., geb. 1999
    Verteidiger: Rechtsanwalt Wiehe, Mannheim

Prozessauftakt: Freitag, 14. September 2018, 09.00 Uhr 
(Fortsetzungstermine: 05., 08., 15., 18., 22. u. 25. Oktober 2018, jeweils 09.00 Uhr)

Dem Angeklagten Cosmo H. wird zur Last gelegt, er habe am frühen Abend des 14.12.2017 in der Innenstadt von Mannheim einen Polizeibeamten angegriffen, um die beabsichtigte Ingewahrsamnahme eines Freundes zu verhindern.

Darüber hinaus soll der Angeklagte Cosmo H. in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit den Angeklagten Alisan F. und Chikhi M. am 25.01.2018 gegen Mitternacht bei einem Pizzaservice in Mannheim eine Pizza bestellt und um Lieferung derselben gebeten haben. Dem gemeinsamen Tatplan entsprechend sei der Inhaber des Pizzaservice bei Auslieferung der Pizza unter Vorhalten einer Waffe gezwungen worden, die Wegnahme seines Geldbeutels, in dem sich Bargeld in Höhe von rund EUR 800 befunden habe, zu dulden. Seinem ihm zu Hilfe kommenden Begleiter seien der Geldbeutel mit Bargeld in Höhe von rund EUR 280 sowie ein Smartphone entwendet worden.

Die Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.


 

Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und VRLG -

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