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01. bis 05. Kalenderwoche 2018 (Nachtrag)

Datum: 09.01.2018

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

 

Verdacht der Beihilfe zum Betrug

 

Strafkammer 23 - Große Wirtschaftsstrafkammer

23 KLs 628 Js 7282/11

 

Verfahren gegen

 

1. Jörg S., geb. 1953

   Verteidigerin: Rechtsanwältin Lemmer, Heidelberg

 

2. Helmut P., geb. 1948

   Verteidigerin: Rechtsanwältin Schneider, Mannheim

 

Prozessauftakt:Mittwoch, 17. Januar 2018, 14.00 Uhr

(Fortsetzungstermine: 23., 25., 29. Januar, 02., 09., 16., 20. u. 22. Februar 2018, jeweils 09.30 Uhr, außer 23.01.: 13.30 Uhr, 02.02.: 13.00 Uhr u. 09.02., 09.00 Uhr)

 

Die bereits rechtskräftig verurteilten Eckhard L. und Guido B. haben in den Jahren 2007 bis 2010 mittelständische Unternehmen u.a. durch die wahrheitswidrige Angabe, über ein Netzwerk in der Lage zu sein, EU-Fördergelder in Millionenhöhe für innovative Projekte beschaffen zu können, dazu gebracht, ihnen als sog. „Initialpauschale“ Beträge zwischen EUR 300.000 und EUR 2,6 Millionen zu überweisen. Wie von Eckhard L. und Guido B. von Anfang an geplant, ist in keinem Fall das Antragsverfahren ernsthaft betrieben worden. Vielmehr sind die Gelder für eigene Zwecke verwendet worden.

 

Der Angeklagte Jörg S. soll zu einer der Taten Beihilfe geleistet haben, in dem er u.a. wider besseres Wissen erklärt habe, dass alle drei bislang durch Eckhard L. und Guido B. betriebenen Projekte zur Beschaffung von EU-Förder-mittelgeldern zur vollsten Zufriedenheit der Mandanten abgewickelt worden seien.

 

Der Angeklagte Helmut P. soll bei einer der Taten durch wahrheitswidrige Angaben dafür gesorgt haben, dass der Geschäftsführer einer mutmaßlich geschädigten Firma gegen Eckhard L. und Guido B. keine rechtlichen Schritte eingeleitet habe.

In einem weiteren Fall soll er wider besseres Wissen erklärt haben, dass er aufgrund der durch Eckhard L. und Guido B. beantragten und bewirkten EU-Fördermittel sein Unternehmen habe ausbauen und modernisieren können.

 

Dr. Joachim Bock

- Pressesprecher und VRLG -

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